Das GEG steht für Gebäudeenergiegesetz (auch als das neue Heizungsgesetz bezeichnet) und ist ein deutsches Gesetz, das am 1. November 2020 in Kraft getreten ist. Das Gesetz gilt auch für Immobilien in Hamburg wie beispielsweise ein Mehrfamilienhaus mit Mietwohnungen und Eigentumswohnungen, Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus und einem Zweifamilienhaus.
Das neue Heizungsgesetz wurde am 08.09.2023 beschlossen!
Es vereint die bisherigen Gesetze Energieeinsparverordnung (EnEV), Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und soll dadurch für mehr Klarheit und Vereinfachung im Bereich der energetischen Gebäudesanierung sorgen.
Das GEG hat zum Ziel, den Energiebedarf von Gebäuden zu senken und somit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Dazu regelt es die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz, die Anlagentechnik sowie den Einsatz erneuerbarer Energien wie Photovoltaik, Solarthermie oder Biomasse. Auch die energetische Bewertung von Gebäuden sowie die Ausstellung von Energieausweisen sind Bestandteil des Gesetzes.
Konkret legt das GEG unter anderem folgende Anforderungen fest:
Das GEG gilt für alle Gebäude in Deutschland (Hamburg), sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude bei Sanierungen oder Umbauten. Es soll dazu beitragen, dass Gebäude in Deutschland in Zukunft energieeffizienter werden und damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
// Zur energetischen Sanierung eines Gebäudes / Immobilie in Hamburg gehören unter anderem die Dämmung der Fassade, Dach und Keller, das Austauschen der Fenster und Türen (Wärmeschutzverglasung) und eine effiziente Wärmetechnik für Heizung (u.a. Wärmepumpe) und Warmwasser. Es kann auch eine Solaranlage auf dem Dach installiert werden.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht eine Sanierungspflicht für bestimmte Gebäude vor. Diese Sanierungspflicht betrifft Gebäude, die vor dem 1. Februar 2002 errichtet wurden und die einen bestimmten energetischen Standard nicht erfüllen. Konkret müssen diese Gebäude saniert werden, wenn sie bei einer größeren Renovierung, einem Eigentümerwechsel oder dem Ablauf bestimmter Fristen bestimmte energetische Mindestanforderungen nicht erfüllen.
Die Sanierungspflicht bezieht sich dabei auf den Wärmeschutz der Gebäudehülle sowie auf die Heizungsanlage. Die energetischen Anforderungen sind in verschiedenen Stufen gestaffelt und richten sich nach dem Alter des Gebäudes und dem Umfang der Sanierungsmaßnahmen. Die konkreten Anforderungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein, da diese für die Umsetzung des GEG zuständig sind.
Die Sanierungspflicht soll dazu beitragen, den Energieverbrauch von Gebäuden in Deutschland (Hamburg) zu senken und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Es ist wichtig zu beachten, dass die Sanierungspflicht nicht nur eine gesetzliche Vorgabe darstellt, sondern auch langfristig zu Einsparungen bei den Energiekosten führen kann. Es empfiehlt sich, sich bei einer geplanten Sanierung frühzeitig von einem Energieberater oder Architekten beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die Sanierungsmaßnahmen den Anforderungen des GEG entsprechen.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt auch Anforderungen an den Wärmeschutz von Gebäuden fest. Konkret geht es dabei um die Wärmedämmung der Gebäudehülle u.a. von Immobilien wie beispielsweise ein Mehrfamilienhaus mit Eigentums- und Mietwohnungen, Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Doppelhaushälfte und Reihenhaus. in Hamburg, also von Dächern, Außenwänden, Fenstern und Türen. Das Ziel ist es, den Wärmeverlust von Gebäuden zu reduzieren und somit den Energiebedarf für Heizung und Warmwasserbereitung zu senken.
Das GEG gibt dabei Mindestanforderungen an den Wärmeschutz vor, die bei Neubauten sowie bei größeren Renovierungsmaßnahmen erfüllt werden müssen. Diese Anforderungen richten sich nach dem Stand der Technik und sollen sicherstellen, dass Gebäude möglichst energieeffizient sind. Bei der Wärmedämmung von Gebäuden sind dabei verschiedene Materialien und Techniken möglich, wie zum Beispiel Dämmstoffe aus Mineralwolle, Styropor oder Holzfaserplatten.
Es ist jedoch zu beachten, dass das GEG keine generelle Pflicht zur Wärmedämmung von u.a. Fassaden in Hamburg vorsieht. Auch bei Bestandsgebäuden gilt keine Verpflichtung zur nachträglichen Wärmedämmung. Allerdings kann es in bestimmten Fällen eine Sanierungspflicht geben, die auch die Wärmedämmung umfassen kann (siehe die vorherige Antwort zur Sanierungspflicht laut GEG).
Es ist sinnvoll, bei größeren Renovierungsmaßnahmen oder Neubauten frühzeitig einen Energieberater oder Architekten hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass die Wärmedämmung den Anforderungen des GEG entspricht und somit langfristig Energie und Kosten eingespart werden können.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt auch Anforderungen an die Energieeffizienz von Heizungsanlagen fest – auch für immobilien in hamburg wie z.B. ein Mehrfamilienhaus mit Miet- und Eigentumswohnungen, Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus und einem Zweifamilienhaus. Bei einem Heizungsaustausch müssen bestimmte Anforderungen des GEG erfüllt werden.
Konkret bedeutet dies, dass bei einem Austausch einer alten Heizungsanlage bei Hamburger Häusern eine neue Anlage mit einem höheren Wirkungsgrad und einem geringeren Energieverbrauch installiert werden muss. Der Wirkungsgrad einer Heizungsanlage wird durch den Jahresnutzungsgrad angegeben, der in der Regel auf dem Energielabel der Heizungsanlage zu finden ist. Dieser Jahresnutzungsgrad muss bei der Auswahl der neuen Heizungsanlage berücksichtigt werden.
Zudem müssen bei einem Heizungsaustausch in Hamburg bestimmte Anforderungen an die Wärmedämmung der Leitungen und Armaturen erfüllt werden. Hier geht es darum, Wärmeverluste zu minimieren und somit den Energiebedarf der Heizungsanlage zu reduzieren.
Die genauen Anforderungen an den Heizungsaustausch bei Immobilien in Hamburg richten sich nach dem jeweiligen Gebäudetyp und der Art der Heizungsanlage. Hier empfiehlt es sich, einen Fachmann, wie einen Heizungsbauer oder Energieberater in Hamburg, zu Rate zu ziehen, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen des GEG eingehalten werden.
Weitere Informationen zu: Verkehrswert ermitteln | Bodenrichtwert Hamburg | Immobiliengutachter in Hamburg beauftragen | Immobilienmakler beauftragen | Makler suchen &
finden | Mit oder ohne Makler verkaufen |
Makler Hamburg - Fachausbildung vs. Quereinsteiger | Unterlagen Immobilien Hamburg
verkaufen | Geerbte Immobilien verkaufen | Immobilienverkauf bei Scheidung | Baugrundstück mit Altbausubstanz | Grundstücksteilung Hamburg - reale & ideelle
Teilung | Bebauungsplan | Hamburgische Bauordnung |
Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl | Private Grünfläche | Spekulationssteuer | Schenkungssteuer |
Grundsteuer Hamburg | Grunderwerbsteuer Hamburg | Vorfälligkeitsentschädigung | Notverkauf Immobilie Hamburg
| Zwangsversteigerung | Versicherungen für
Immobilien | Energieausweis
| Mietenspiegel Hamburg | Immobilie vermieten | Senioren Wohnen | Teilverkauf Immobilie
Hamburg | Renovierungsbedürftige und sanierungsbedürftige Immobilie verkaufen | Asbest Immobilien Hamburg | Problemimmobilien Hamburg | Ladenlokal Hamburg verkaufen | Haushaltsauflösung &
Entrümpelung | Immobilien in Hamburg vor dem Kaufen prüfen lassen | Wohnflächenberechnung | Altbauwohnung und Neubauwohnung in Hamburg |
Eigentumswohnung verkaufen in urbane & zentrale
Hamburger Stadtteile | Vermietete Eigentumswohnung verkaufen | Eigenbedarfskündigung Hamburg |
Zeitwert
ermitteln | Home Staging Hamburg |
Preise pro Quadratmeter | Wohnungspreise Hamburg | Wohnungsbewertung Hamburg | Altbauwohnung Hamburg verkaufen | Einfamilienhaus Hamburg verkaufen | Doppelhaushälfte Hamburg
verkaufen | Reihenhaus Hamburg verkaufen | Liste
Immobilienmakler Hamburg | Makler Hamburg für
Grundstücke | Makler Hamburg für
Wohnungen | Makler Hamburg für Häuser | Kaufpreiszahlung | Assetklassen | Immobilienmarkt Hamburg | Immobilienblase Hamburg | Dynamischer
Immobilien- und Grundstücksmarkt | Preisentwicklung für Immobilien & Grundstücke in Hamburg | Verkäufermarkt und Käufermarkt | Gute Wohnlage = hoher Verkaufspreis | Mikrolage und Makrolage in
Hamburg | Gutachterausschuss Hamburg | Immobilienwert berechnen | Bewertungsverfahren | Immobiliengutachter Hamburg |
Verkehrswertgutachten Hamburg | Kurzgutachten
Hamburg |
Kostenlose
Immobilienbewertung online starten | Immobilienverkauf Hamburg | Bieterverfahren
Hamburg
| Haus Hamburg verkaufen
| Wohnung Hamburg verkaufen | Energieberatung Hamburg
| Energie Gesetze und Verordnungen | Klimaschutzgesetz Hamburg | Gebäudeenergiegesetz (GEG) | Wärmepumpe | Kommunale Wärmeplanung Hamburg
Allermöhe
Altengamme
Altenwerder
Hamburg-Altstadt
Billbrook
Billwerder
Cranz
Curslack
Eißendorf
Finkenwerder
Francop
Gut Moor
Hammerbrook
Hausbruch
Heimfeld
Insel Neuwerk
Kirchwerder
Kleiner Grasbrook
Langenbek
Marmstorf
Moorburg
Moorfleet
Neuallermöhe
Neuenfelde
Neuengamme
Neugraben-Fischbek
Neuland
Ochsenwerder
Rönneburg
Reitbrook
Sinstorf
Steinwerder
Veddel
Waltershof
Wilstorf